Diese Teilnahmebedingungen gelten hinsichtlich aller Rad-Events für das Event „ROSA200“. Es handelt sich hierbei um kein Rennen, eine Zeitnahme findet nicht statt.
Teilnahmevoraussetzungen.
Für die Teilnahme ist das Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren, der Erwerb eines Tickets („Teilnahmebeitrag“) sowie eine damit verbundene Anmeldung erforderlich. Die Tickets sind ausschließlich online auf der Website erhältlich.
- Die angemeldete Person muss höchstpersönlich teilnehmen.
- Die Startberechtigung besteht erst bei vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags. Die Bezahlung des Tickets erfolgt über die dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
- Während des Rad-Events ist eine Erkennung für das Rad Event (wird noch festgelegt) sichtbar zu tragen.
- Teilnehmer ohne Erkennung sind nicht berechtigt die Verpflegungsstationen zu nutzen.
- Eine Übertragung des Startplatzes ist nicht möglich.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit der Anmeldung versichern Sie, gesundheitlich sowohl körperlich als auch geistig in der Verfassung zu sein, dass Sie die Strecke eigenständig bewältigen können und dass Ihnen die spezifischen Gefahren eines Rad-Events bewusst sind. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld ärztlichen Rat einzuholen, ob Sie für die gewählte Strecke über einen ausreichenden Fitnesszustand verfügen. Bitte starten Sie nur dann, wenn Sie sich am Tag des Events gesund und ausreichend trainiert fühlen.
- Für die gesamte Dauer der Fahrzeit muss ein Helm getragen werden, der die Anforderungen der aktuellen TÜV-/GS-/Ansi/Snell- oder UCI-Bestimmungen erfüllt.
- Das Rad-Event findet im öffentlichen Straßenverkehr statt, die Straßen sind nicht gesperrt. Es müssen daher die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs befolgt werden.
- Die Teilnehmer haben sich ausnahmslos an die Vorgaben der StVO zu halten (insbesondere Rechtsfahrgebot, Vorfahrtsreglungen, benutzungspflichtige Radwege, etc.) – sollten sich einzelne Teilnehmer nicht daranhalten, muss die Veranstalterin diese Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen
Organisation
- Verstöße die zu einer Disqualifikation führen können sind insbesondere: keine Benutzung von Radwegen, Nichteinhalten der StVO, Überquerung roter Ampeln/geschlossener Bahnübergänge; Beleidigung oder Gefährdung anderer Teilnehmer, etc.
Haftungsausschluss
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Die Veranstalterin schließt jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus. Gegenüber der Veranstalterin können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht, ist Sache jedes Teilnehmers und jeder Teilnehmerin. Mit der Anmeldung zur ROSA200, akzeptiert und unterschreibt jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin die ROSA200 Haftungsausschluss Erklärung und befreit die Veranstalterin und dessen Hilfspersonen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.
- Eine Haftpflicht- und Unfallversicherung wird empfohlen.
Absage/Ausfall der Veranstaltung und Rücktritt durch die teilnehmende Person
- Tritt die teilnehmende Person nicht an, bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber der Veranstalterin.
Die Veranstaltung kann in Fällen höherer Gewalt, auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung oder aus Gründen der Sicherheit geändert, verschoben oder abgesagt werden; es gelten dann hinsichtlich einer möglichen Rückzahlungspflicht die gesetzlichen Bestimmungen, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Steht der teilnehmenden Person ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, wird der Teilnahmebeitrag bis einem Monat vor der Veranstaltung erstattet, nachdem das Rücktrittsrecht ausgeübt wurde.
Datenerhebung und -verarbeitung, Fotografie- und Filmaufnahmen
- Mit der Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung lt. DSGVO für die vorvertraglichen Maßnahmen und die Vertragserfüllung erforderlich.
- Die teilnehmende Person ist damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit dem Rad-Event Fotografien und Filmaufnahmen im Rahmen einer medialen Berichterstattung oder durch die Veranstalterin und von ihr beauftragten Dienstleistern uneingeschränkt aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen, es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Insbesondere wird der Veranstalterin auch exklusiv sowie zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt das Recht eingeräumt, die von der Veranstalterin und von ihr beauftragten Dienstleistern erstellten Fotografien und Filmaufnahmen unter Verzicht auf die Namensnennung zu vervielfältigen, verbreiten und auch kommerziell zu nutzen. Dies bezieht sich vor allem auf die Nutzung der Fotografien und Filmaufnahmen auf der Website der Veranstaltung, in Pressemitteilungen, in den sozialen Netzwerken usw.
Veranstalterin: Elisabeth Mikl, 9500 Villach / Gewerbeart: Freies Gewerbe seit 01.09.2022